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   LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21   

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https://dejure.org/2022,50758
LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21 (https://dejure.org/2022,50758)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06.10.2022 - L 4 AS 121/21 (https://dejure.org/2022,50758)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - L 4 AS 121/21 (https://dejure.org/2022,50758)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    In städtischen Bereichen werden in der Regel bis zu 500 m² Grundstück als angemessen anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12).

    Nur wenn das Eigentum der Leistungen beanspruchenden Person auf den von ihr benutzten Teil des Hauses beschränkt wäre, käme eine andere Prüfung in Betracht (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R, m.w.N.).

    Für einen Ein-Personen-Haushalt ergibt sich danach ein Grenzwert von 90 m² (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R, m.w.N.).

    Erforderlich für die Annahme einer besonderen Härte im Sinne dieser Vorschrift sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die dem Betroffenen ein deutlich höheres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R; Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa, weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder weil sie, wie Grundstücke infolge sinkender Immobilienpreise, über den Marktwert hinaus belastet sind (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der der Senat folgt, ist maßgebend für die Prognose im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R).

    Zur Überzeugung des Senates gelten für einen Miteigentümer im Wesentlichen dieselben vom Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R) aufgestellten Grundsätze wie für den Miterben (vgl. auch Formann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 12, Stand: 04.04.2022, Rn. 97).

    Wenn der Kläger seinerseits an der Auseinandersetzung nicht interessiert war und den Auseinandersetzungsanspruch nicht ernstlich geltend gemacht hat, besteht kein tatsächliches Verwertungshindernis im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II. Wenn nach Ausschöpfung aller Beweismittel und Erkenntnisquellen nicht mehr feststellbar ist, dass der Kläger den Anspruch auf Auseinandersetzung überhaupt geltend gemacht hat, trägt er für die Nichtaufklärbarkeit insoweit die materielle Beweislast, weil er sich hierauf beruft (vgl. nur BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Vielmehr würden die mit dem strengen Fremdvergleich verbundenen Beschränkungen für die Vertragsgestaltung bei Darlehensgewährung, der im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur auf bestimmte Fallgruppen angewendet wird, weder den tatsächlichen Verhältnissen noch der grundsätzlich gebotenen Respektierung familiärer Vertrauensbeziehungen gerecht (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs (vgl. dazu im Einzelnen nur BFH, Urteil vom 4.6.1991, - IX R 150/85) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden Die Wahrung von im Geschäftsverkehr üblichen Modalitäten (wie der Vereinbarung der in § 488 Abs. 1 BGB genannten weiteren Vertragspflichten) kann damit als ein Indiz dafür gewertet werden, dass ein Darlehensvertrag tatsächlich geschlossen worden ist.
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Erforderlich für die Annahme einer besonderen Härte im Sinne dieser Vorschrift sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die dem Betroffenen ein deutlich höheres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R; Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2019 - L 4 AS 32/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Dies wird aber vor allem für den Fall vertreten, dass die Darlehensforderung dinglich gesichert war (§ 24 Abs. 5 Satz 2 SGB II), da solche unmittelbar auf dem Gegenstand lastenden Forderungen wertmindernd zu berücksichtigen sind (vgl. nur Formann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 12 (Stand: 08.07.2022), Rn. 67; LSG Sachsen-Anhalt vom 15.04.2019 -L 4 AS 32/16).
  • BSG, 29.11.2016 - B 9 V 45/16 B
    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Auch ein sonstiger Grund für eine Pflicht zur Wiederholung der Zeugenvernehmung wie etwa eine Fehlerhaftigkeit der vorausgegangenen Vernehmung war für den Senat nicht erkennbar und wurde vom Kläger nicht dargelegt (vgl. nur BSG, Beschluss vom 29. November 2016 - B 9 V 45/16 B).
  • LSG Hamburg, 12.01.2021 - L 4 AS 324/17

    Ausnahmen von der Verwertungspflicht eines selbstbewohnten Hausgrundstücks bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Darüber hinaus kommt es, angesichts dessen, dass keine ernsthaften Verwertungsbemühungen des Klägers dokumentiert sind und dies letztlich als ein Ausdruck seiner Verweigerung einer Verwertung verstanden werden muss, auf die Frage, ob innerhalb des Bewilligungszeitraums eine Verwertung hätte erfolgen können, noch nicht einmal an (vgl. Entscheidung des Senates Urteil vom 12. Januar 2021 - L 4 AS 324/17; anders wohl Formann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 12, Stand: 08.07.2022, Rn. 93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - L 6 AS 1411/17

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als Zuschuss statt

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Lediglich dann, wenn Anhaltspunkte für eine ungünstige Vermarktungssituation bestehen - wie z.B. eine für Wohnzwecke schwierige Raumaufteilung oder eine besonders schlechte Lage der Immobilie (Verkehrslärm, sozialer Brennpunkt) - rechtfertigt dies Zweifel an einer Verwertbarkeit, die weitere Ermittlungen nach sich ziehen müssten (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Februar 2018 - L 6 AS 1411/17).
  • LSG Hamburg, 06.10.2023 - L 4 AS 322/20
    Auszug aus LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 121/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Protokolle und den Inhalt der Prozessakten zum vorliegenden Verfahren und zu den Verfahren L 4 AS 180/20, L 4 AS 181/20, L 4 AS 206/20 bis L 4 AS 209/20, L 4 AS 322/20 bis L 4 AS 327/20, L 4 AS 328/20, L 4 AS 82/21, sowie L4 AS 118/21, L 4 AS 119/21 und L 4 AS 120/21, die Akten des Amtsgerichts Wandsbek zum Zwangsversteigerungsverfahren bezüglich des Hausgrundstücks in der ... (Az. 717 K 12/17) sowie die Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 82/21

    Verwertungspflicht des Miteigentumsanteils des Grundsicherungsberechtigten an

  • LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 181/20

    Ausschluss einer Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung bei Verwertbarkeit

  • BSG, 29.12.2020 - B 4 AS 328/20 B

    Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

  • LSG Hamburg, 06.10.2023 - L 4 AS 322/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Protokolle und den Inhalt der Prozessakten zum vorliegenden Verfahren und zu den Verfahren L 4 AS 180/20, L 4 AS 181/20, L 4 AS 206/20, L 4 AS 207/20, L 4 AS 208/20, L 4 AS 209/20, L 4 AS 323/20 bis L 4 AS 328/20, L 4 AS 82/21, sowie L 4 AS 118/21 bis L 4 AS 121/21, die Akten des Amtsgerichts Wandsbek zum Zwangsversteigerungsverfahren bezüglich des Hausgrundstücks in der ... (Az. 717 K 12/17) sowie die Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 82/21

    Verwertungspflicht des Miteigentumsanteils des Grundsicherungsberechtigten an

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Protokolle und den Inhalt der Prozessakten zum vorliegenden Verfahren und zu den Verfahren L 4 AS 180/20, L 4 AS 181/20, L 4 AS 206/20 bis L 4 AS 209/20, L 4 AS 322/20 bis L 4 AS 328/20 sowie L 4 AS 118/21 bis L 4 AS 121/21, der Akten des Amtsgerichts Wandsbek zum Zwangsversteigerungsverfahren bezüglich des Hausgrundstücks in der S.-Straße (Az. 717 K 12/17) sowie die Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 181/20

    Ausschluss einer Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung bei Verwertbarkeit

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Protokolle und den Inhalt der Prozessakten zum vorliegenden Verfahren und zu den Verfahren L 4 AS 180/20, L 4 AS 206/20 bis L 4 AS 209/20, L 4 AS 322/20 bis L 4 AS 328/20, L 4 AS 82/21, sowie L 4 AS 118/21 bis L 4 AS 121/21, die Akten des Amtsgerichts Wandsbek zum Zwangsversteigerungsverfahren bezüglich des Hausgrundstücks in der ... (Az. 717 K 12/17) sowie die Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 326/20

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung bei vorhandenem verwertbaren

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Protokolle und den Inhalt der Prozessakten zum vorliegenden Verfahren und zu den Verfahren L 4 AS 180/20, L 4 AS 181/20, L 4 AS 206/20 bis L 4 AS 209/20, L 4 AS 322/20 bis L 4 AS 325/20, L 4 AS 327/20, L 4 AS 328/20, L 4 AS 82/21, sowie L 4 AS 118/21 bis L 4 AS 121/21, die Akten des Amtsgerichts Wandsbek zum Zwangsversteigerungsverfahren bezüglich des Hausgrundstücks in der ... (Az. 717 K 12/17) sowie die Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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